Jugenduntersuchungen


Jugendgesundheitsuntersuchung 

Gesundheitsuntersuchungen zur Früherkennung von Erkrankungen bei Jugendlichen zwischen dem vollendeten 13. und vollendeten 14. Lebensjahr.

Jugendschutzuntersuchung

Die Jugendarbeitsschutzuntersuchung ist Pflicht gemäß dem Jugendarbeitsschutzgesetz für alle Jugendlichen, die vor dem 18. Lebensjahr eine Berufsausbildung oder ein berufliche Tätigkeit beginnen. Die Untersuchung sollte frühestens 14 Monate vor Aufnahme des Arbeitsverhältnisses erfolgen.